Zentralstelle: Internationaler Jugendaustausch
Der AMJ ist Zentralstelle für internationale Begegnungen junger Chöre.
Wenn ihr ein internationales Kinder- und Jugendchorprojekt im Ausland oder im Inland plant, könnt ihr über uns Fördermittel bei verschiedenen Institutionen beantragen. Je nach Förderinstitution sind bei den Antragsverfahren unterschiedliche Richtlinien, Abläufe und Fristen zu beachten.
Der AMJ steht euch bei diesen Antragsverfahren als Zentralstelle beratend zur Seite – von der Projektidee, über den Antrag bis zum Verwendungsnachweis.
Was bedeutet Zentralstelle?
Der AMJ vermittelt zentrale Fördergelder von drei übergeordneten Institutionen für internationale Kinder- und Jugendchorbegegnungen an Projektträger weiter. Diese Institutionen sind:
Das Deutsch-Französische
Jugendwerk (DFJW)
für Begegnungen mit Frankreich
Das Deutsch-Polnische
Jugendwerk (DPJW)
für Begegnungen mit Polen
Das Bundesfamilien
Ministerium
für Begegnungen mit fast allen anderen Ländern
Wie läuft die Förderung ab?
Damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, muss das Projekt gewisse Kriterien erfüllen. Nutzt gerne unser Info-Blatt mit den wichtigsten Punkten als Erstinformation. Für spezifische Informationen zu eurem Partnerland schaut auf der Seite „Förderprogramme“ vorbei.
- Eine Idee für eine Begegnung entwickeln.
- Einen Partnerchor (oder mehrere Partnerchöre) finden.
- Mit den Förderrichtlinien und Antragsfristen des jeweiligen Landes vertraut machen.
- Projektskizze & vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan erstellen.
- Hier auf der Seite registrieren und unverbindlich deine Planungsmeldung einreichen.
- Durch den AMJ beraten lassen.
- Einen Antrag auf Förderung stellen.
- Die Bewilligung des Antrags erhalten.
- Die internationale Begegnung erfolgreich durchführen.
- Nach der Chorbegegnung: Den Verwendungsnachweis erstellen und an uns schicken.
Bitte sendet uns die Planungsmeldung bis zum 01. Oktober eines Jahres hier über euren persönlichen Account. So können wir unkompliziert prüfen, ob euer Antrag Aussicht auf Erfolg hat und den Förderern den Mittelbedarf mitteilen.
Den Antrag und den Verwendungsnachweis übermittelt ihr uns bitte in elektronischer Form hier über euren persönlichen Account und zusätzlich im Original per Post an unsere Geschäftsstelle.
Den Verwendungsnachweis benötigen wir spätestens 4 Wochen nach Ende der Begegnung.
Sofern ihr ausdrücklich eine Konzertreise plant oder wenn euer Chor die vorgegebene Altersbeschränkung deutlich überschreitet, müsst Ihr euren Antrag an das Goethe Institut, Abteilung Musikförderung im Laienbereich, richten.