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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Der AMJ ist für internationale Choraustausche zuständig. Sobald ihr einmal einen Antrag beim AMJ gestellt habt, seid ihr bei dieser Zentralstelle angesiedelt und könnt nicht mehr zu einer anderen wechseln. Die zeitgleiche Antragstellung bei zwei Zentralstellen ist nicht möglich. Neben dem AMJ gibt es noch 4 andere Zentralstellen im Musikbereich:

Das Gastgeberprinzip ist das Grundprinzip des außerschulischen Jugendaustausches. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Partnerchor in seinem Land ebenfalls Förderung für seine Reisekosten nach Deutschland beantragen kann.

Konkret bedeutet das – bei einem Austausch im Ausland bekommt ihr nur die Reisekosten der Teilnehmenden aus Deutschland gefördert und der Partnerchor kommt für die Unterkunft-/Verpflegungskosten und die Programmkosten vor Ort für alle Teilnehmenden auf.

Bei einer Begegnung in Deutschland ist es umgekehrt: Ihr bekommt einen Zuschuss für die Unterkunft-/Verpflegungskosten und die Programmkosten für alle Teilnehmenden und euer Partnerchor muss nur für seine eigenen Reisekosten aufkommen.

Da im Ausland manchmal nur Festivals oder andere Großveranstaltungen organisiert werden und keine kleineren Formate umsetzbar sind, muss bei der Teilnahme an Festivals/Großveranstaltungen die Zusammenarbeit der Teilnehmenden in Form von Workshops oder anderen gemeinsamen Programmbestandteilen im Vordergrund stehen, nicht die gegenseitige Präsentation von Werken.

Freie Zeit zählt bei solchen Großveranstaltungen nicht automatisch als gemeinsame Zeit zum interkulturellen Lernen, solange sie nicht zu anderen Zeitpunkten mit den Teilnehmenden pädagogisch angeleitet reflektiert wird.

Oft muss schon vor der finalen Förderzusage Geld für die Chorbegegnung ausgegeben werden.

Da wir eine internationale Chorbegegnung aber nicht fördern können, wenn ihr bereits Geld ausgegeben habt, erteilen wir euch den so genannten „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“. Damit habt ihr die Sicherheit, dass eure Begegnung weiterhin gefördert wird, auch wenn ihr schon Geld dafür ausgegeben habt.

Aber Vorsicht: Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist noch keine Förderzusage! Erst wenn ihr eine verbindliche Förderzusage von uns erhalten habt, ist es offiziell. Vorher plant ihr auf eigenes Risiko.