IMG Chor am Strand - Förderprogramme

Förderprogramme

Hier werden die verschiedenen Förderprogramme und ihre Besonderheiten genauer erklärt. Lest euch am besten schon mal ein, bevor ihr die Planungsmeldung ausfüllt.

Anträge für Fachkräfteaustausche können nur direkt über die Geschäftsstelle des AMJ beantragt werden. Meldet euch dafür bitte bei Elisabeth Klee (siehe Kontakt).

Allgemeine Förderkriterien:

Formal:

  • Die Begegnung ist keine Konzertreise, Rundreise oder Maßnahme der Jugenderholung.
  • Die Reise wird nicht von einem professionellen Reiseanbieter organisiert, sondern vom Chor selbst.
  • Der Chor aus Deutschland ordnet sich dem AMJ als Zentralstelle zu und ist noch nicht bei einer anderen Zentralstelle angesiedelt.
  • Die Begegnung findet mit den gleichen Gruppen über die gesamte Dauer des Projekts statt.
  • Die Begegnung findet in einem der Partnerländer statt.
  • Das Alter der TeilnehmerInnen entspricht den Vorgaben der Jugendwerke bzw. des Bundesfamilienministeriums; ausdrücklich begrüßt wird die Teilnahme von Personen mit Migrationshintergrund.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland sollte ausgeglichen sein.
  • Sowohl TeilnehmerInnen als auch BetreuerInnen können einen Zuschuss erhalten. Die Anzahl der LeiterInnen/BetreuerInnen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Teilnehmerzahl stehen.
  • Das Projekt wurde noch nicht begonnen – das heißt, es wurden noch keine Zahlungsverpflichtungen für die geplante Begegnung eingegangen.
  • Es herrscht das Gastgeberprinzip – das heißt, jeder Partner muss für die anfallenden Kosten im eigenen Land aufkommen.
  • Die Förderungen sind ein finanzieller Zuschuss, sie decken nicht die Gesamtkosten des Projekts.

Inhaltlich:

  • Neben dem musikalischen Programm muss darauf geachtet werden, dass die persönliche Begegnung und das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund stehen.
  • Es werden Methoden eingesetzt, um das Interkulturelle Lernen der Teilnehmenden zu fördern.
  • Die Jugendlichen sollen an Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Projekts mitwirken.
  • Es können bilaterale, trilaterale und multilaterale Begegnungen gefördert werden.

Wer ist euer Partnerland?

Frankreich

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert Jugendbegegnungen mit Gruppen beider Länder. Es können auch trilaterale Begegnungen gefördert werden, wenn noch ein weiteres Land hinzukommt.

Planungsmeldungsfrist: 01. Oktober des Vorjahres

Antragsfrist: 3 Monate vor Projektbeginn
Verwendungsnachweisfrist: 4 Wochen nach Projektende

  • Die Begegnung ist mindestens 4 und höchstens 21 Programmtage lang. An- und Abreisetag zählen jeweils als ein halber Tag.
  • Förderfähig sind TeilnehmerInnen zwischen 3 und 30 Jahren. BetreuerInnen sind von der Altersgrenze ausgenommen.
  • Bei Begegnungen mit gemeinsamer Unterbringung der Gruppen, z. B. in einer Jugendherberge, können höchstens 60 Personen (einschließlich Begleitpersonen) gefördert werden (Drittortbegegnung).
  • Bei Begegnungen mit getrennter Unterbringung können höchstens 35 Personen der reisenden Gruppe (einschließlich Begleitpersonen) gefördert werden (Begegnung am Ort des Partners).
  • Pro 5 TeilnehmerInnen kann eine Begleitperson gefördert werden.
  • Bei Vorbereitungstreffen können höchstens sechs Personen gefördert werden.
  • Die Gruppengröße soll in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen (idealerweise 50:50, maximal 1/3 zu 2/3).
  • Das pädagogische Programm soll durchdacht sein und sprachanimatorische Anteile enthalten.
  • Die Begegnung muss außerschulisch sein und von gemeinnützigen Organisationen geplant werden.
  • Deutsch-Französische Jugendbegegnungen beruhen auf dem Gegenseitigkeitsprinzip und müssen abwechselnd in Frankreich und Deutschland bzw. im dritten Partnerland stattfinden.
  • Wenn eure Begegnung vom DFJW gefördert wird, seid ihr dazu verpflichtet, die Förderung z.B. durch Verwendung des DFJW-Logos in Drucksachen zu erwähnen.
  • Die tatsächlichen TeilnehmerInnen müssen anhand von Teilnahmelisten mit eigenhändigen Unterschriften der TeilnehmerInnen nachgewiesen werden.

Zuschüsse können für die Programmkosten, die Aufenthaltskosten, für Fahrtkosten und Sprachanimation gewährt werden.

Als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona Pandemie hat das DFJW bis zum 31.12.2023 befristete Ausnahmerichtlinien aufgesetzt. Diese beinhalten unter anderem eine Erhöhung der Fördersätze. Für genauere Informationen meldet euch bitte beim AMJ.

Fahrtkosten:

Fahrtkosten werden als Kilometerpauschale bezuschusst. Sie errechnen sich aus der einfachen Distanz zwischen der Adresse von ProjektträgerIn bzw. antragstellender Person und dem Programmort. Die Berechnung findet auf Grundlage der einfachen Stecke auf dem Landweg statt. Bei notwendigen Flugreisen findet die Berechnung auf Grundlage der Luftlinie statt. (Flugreisen können nur breücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.)

Fahrtkostenförderung pro Person nach Frankreich/ nach Drittland
Reisekosten 0,16 €/km
   
   
   
   
Der Maximalbetrag bei trilateralen Projekten zw. Deutschland oder Frankreich und einem weiteren Land beträgt 400 €. Der Maximalbetrag bei Reisen nach oder von Übersee beträgt 800 €.
 
Aufenthaltskosten:

Zu den Aufenthaltskosten zählen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die vor Ort entstehen.

Art der UnterkunftBetrag pro Tag und Person
Jugendherbergen25 €
Junge Menschen mit besonderem Förderbedarf40 €
Fachkräftebegegnungen40€
Unterbringung in Familien

Kein Zuschuss

 
Projektkosten:

Zu den Projektkosten zählen Kosten für WorkshopleiterInnen, ReferentInnen, DolmetscherInnen, pädagogisches Material, Raummieten, Fahrtkosten vor Ort, Eintrittskarten im Rahmen des Projektes uund weitere. Hierfür kann der Zuschuss bis zu  250 € pro Tag betragen, begrenzt auf maximal 10 Tage.

Außerdem können zusätzlich folgende weitere Projektkosten pro Programmtag und begrenzt auf maximal 10 Tage soiwe maximal 450 € pro Programmtag gefördert werden:

  • Bei Teilnahme von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf, in begründeten Fällen, um beispielsweise eine intensivere pädagogische und sprachliche Begleitung zu gewährleisten, maximal 250 €
  • Honorare für die künstlerische Leitung bei kulturellen Projekten, maximal 250 €
  • Für trilaterale Projekte, maximal 150 €

Bei Vorbereitungstreffen wird kein Zuschuss zu den Programmkosten gewährt.

Sprachanimationskosten:

Zur Sprachanimation zählen Kosten für Honorare von SprachanimateurInnen oder DolmetscherInnen. Hierfür kann der Zuschuss bis zu 150 Euro pro Tag betragen, begrenzt auf maximal zehn Tage.

Bei Vorbereitungstreffen kann für die sprachliche Verständigung ein Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Tag gewährt werden.

  • Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
  • Festivals, Konzert- oder Rundreisen
  • Alkohol und Zigaretten
  • Flyer zur Bewerbung
  • Versicherung
  • Porto- und Telefonkosten
  • Investitionsausgaben
  • Trinkgelder
  • Geschenke
  • Taxikosten
  • Blumen

Das DFJW fördert auch Kleinaktivitäten oder innovative Begegnungen im digitalen oder hybriden Format, die den Austausch zwischen Jugendlichen und Fachkräften auch während der Corona-Krise ermöglichen und mithilfe von Online-Tools interkulturelle und sprachliche Lernsituationen schaffen:

  • „Digital ganz nah“ mit bis zu 15.000 €
  • „1234-Projekte“ mit bis zu 1.234 €

Antrag:

Antragsformular (Download)
Vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan (Download)

Pädagogisches Konzept
Vorläufiges Programm

Verwendungsnachweis:

Verwendungsnachweisformular (Download)
Teilnehmendenliste Deutschland (Download)
Teilnehmendenliste Frankreich (Download)
Belegliste (Download)
Endabrechnung inklusive projektbezogener Belege
Sachbericht
Detailliertes Programm

Bitte sendet uns den Antrag und Verwendungsnachweis sowohl in elektronischer Form, als auch im Original per Post!

Das DFJW und wir als Zentralstelle freuen uns, wenn ihr uns mit eurem Verwendungsnachweis auch Konzertprogramme, Berichte von TeilnehmerInnen oder aus der Presse, Fotos o.ä. weiterleitet. Wir sind immer an euren guten Erfahrungen interessiert, die anderen Chören auch als Anregung dienen können.

Allgemeines:

Förderrichtlinien DFJW
Logo des DFJW (Download)

Polen

Das Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) fördert bi- und trilaterale Jugendbegegnungen.

Planungsmeldungsfrist: 01. Oktober des Vorjahres

Antragsfrist: 3 Monate vor Projektbeginn, spätestens jedoch bis zum 15. März des Projektjahres
Verwendungsnachweisfrist: 4 Wochen nach Projektende

  • Die Begegnung ist mindestens 4 und höchstens 21 Programmtage lang.
  • Förderfähig sind TeilnehmerInnen von 8 bis 26 Jahren; LeiterInnen und BetreuerInnen dürfen auch älter sein.
  • Die Gruppengröße sollte in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen (idealerweise 50:50, maximal 2:3).
  • Die Begegnung muss außerschulisch sein und darf keinen rein touristischen Charakter haben.
  • Der Antrag wird gemeinsam mit eurer polnischen Partnerorganisation ausgefüllt und muss von beiden Partnern unterschrieben sein: Der Gastgeber beantragt immer die Programmkosten in seiner Währung und der Gast beantragt immer die Reisekosten in seiner Währung.
  • Zugrunde liegt ein Programm, an dem die deutschen und polnischen Jugendlichen gemeinsam teilnehmen und welches pädagogisch durchdacht ist.
  • Während eurer Begegnung lasst ihr alle TeilnehmerInnen auf individuellen Teilnahmebestätigungen des DPJW unterschreiben und fasst diese auf einer Teilnehmendenliste zusammen, welche von den Trägern anschließend als sachlich richtig unterschrieben wird.
  • Wenn eure Begegnung vom DPJW gefördert wird, seid ihr dazu verpflichtet, die Förderung z.B. durch Verwendung des DPJW-Logos in Drucksachen zu erwähnen.

Antragstellende aus Deutschland reichen ihren Antrag und den Verwendungsnachweis bei dem AMJ ausschließlich über das Onlineportal OASE ein. Der polnische Partner reicht den Antrag beim außerschulischen Förderreferat des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes in Potsdam ein.

  • Begegnungen zwischen Kindern/Jugendlichen aus Deutschland und Polen und gegebenenfalls einem Drittland
  • Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen und MultiplikatorenInnen aus dem Bereich deutsch-polnischer Jugendkulturaustausch, auch mit Partnern aus einem Drittland
  • Praktika und Hospitationen,
  • Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-polnische Jugendbegegnungen

Begegnung in Deutschland:

Der deutsche Partner beantragt und erhält die Programmkosten (für die deutschen und polnischen TeilnehmerInnen) in Euro, der polnische Austauschpartner erhält die Reisekosten in Złoty ausbezahlt.

Begegnung in Polen

Der polnische Partner erhält den Zuschuss für die Programmkosten (für die deutschen und polnischen TeilnehmerInnen) in Złoty, die deutschen Jugendlichen erhalten den Reisekosten-Zuschuss in Euro.

Zuschüsse können für die Programmkosten, Reisekosten und SprachmittlerInnen gewährt werden. Auch Vorbereitungstreffen der eigenen TeilnehmerInnen, sowie gemeinsame Treffen des Leitungsteams können bezuschusst werden.

Zu den Programmkosten zählen Unterkunft, Verpflegung, Durchführung des Projekts einschließlich Honorare, Medien, Transportkosten vor Ort, Eintrittsgelder und Arbeitsmaterialen.

JugendbegegnungenIn DeutschlandIn Polen / Im Drittland
Reisekosten0,12 €/km
Programmkosten (Berechnung nach Unterkunftsart)

Familie: 14 €

Herberge: 34 €

Bildungsstätte: 50 €

SprachmittlerInnen48 €/Tag

 

   
   
   
   
   
  • Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
  • Festivals, Konzert- oder Rundreisen
  • Alkohol und Zigaretten
  • Investitionsausgaben
  • Trinkgelder
  • Geschenke
  • Taxikosten
  • Blumen

Welche anderen Formate werden noch gefördert?

Das DPJW fördert auch Kleinaktivitäten oder innovative Begegnungen im digitalen oder hybriden Format, die den Austausch zwischen Jugendlichen und Fachkräften auch während der Corona-Krise ermöglichen und mithilfe von Online-Tools interkulturelle und sprachliche Lernsituationen schaffen:

Antrag:

Onlineportal OASE
Fördersätze 2024 (Download)
Kosten- und Finanzierungsplan (Download)
Merkblatt für Antragsteller (Download)

Verwendungsnachweis:

Onlineportal OASE
Sammelliste für Teilnehmende (Download)
Teilnahmebestätigung (Download)
Durchgeführtes Programm (Download)

Bitte sendet uns den Antrag und Verwendungsnachweis sowohl in elektronischer Form, als auch im Original per Post!

Bei der Erstellung des Kosten- und Finanzierungsplans unbedingt beachten, dass bei Maßnahmen im Ausland nur Angaben zu den Reisekosten und gegebenenfalls Vor- oder Nachbereitungskosten gemacht werden. Zusätzlich bewilligte Vor- oder Nachbereitungstreffen werden mit einer Teilnehmenden-Liste und einem Programm nachgewiesen. Die Kosten werden im Kosten- und Finanzierungsplan der Hauptbegegnung aufgeführt und abgerechnet.

Das DPJW und wir als Zentralstelle freuen uns, wenn Ihr uns mit eurem Verwendungsnachweis auch Konzertprogramme, Berichte von TeilnehmerInnen oder aus der Presse, Fotos o.ä. weiterleitet. Wir sind immer an euren guten Erfahrungen interessiert, die anderen Chören auch als Anregung dienen können.

Allgemeines:

Förderrichtlinien DPJW
Logo des DPJW (Download)

Andere Länder

Mit dem Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) werden Austauschprojekte mit ausländischen Partnern gefördert – auf Ebene der Jugendlichen oder auf Ebene der Fachkräfte.

Planungsmeldungsfrist: 01. Oktober des Vorjahres

Antragsfrist: 3 Monate vor Projektbeginn
Verwendungsnachweisfrist: 4 Wochen nach Projektende

  • Die Begegnung ist mindestens 5 Tage und max. 30 Tage lang (inkl. An- und Abreisetag).

  • Höchstens 25% der Teilnehmenden dürfen 27 Jahre und älter sein. Sind mehr als ein Viertel der Teilnehmenden 27 Jahre und älter, kann die Chorbegegnung nicht gefördert werden. Die Teilnehmenden sind zwischen 8 und 26 Jahre (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) alt; ausdrücklich begrüßt wird die Teilnahme von Personen mit Migrationshintergrund.

  • Das Verhältnis der deutschen und ausländischen TeilnehmerInnen ist ausgeglichen und beträgt etwa 1:1.

  • Sowohl TeilnehmerInnen als auch BetreuerInnen können einen Zuschuss erhalten. Die Anzahl der LeiterInnen/BetreuerInnen muss in einem angemessenen Verhältnis stehen. (BetreuerInnen:TeilnehmerInnen = etwa 1:10)

  • Der Austausch findet in beide Richtungen statt, also einmal im In- und einmal im Ausland. Der Gegenbesuch findet in spätestens 24 Monaten oder fand vor maximal 24 Monaten statt.

  • Die Begegnung findet an einem Ort statt; es ist keine Konzert- oder Rundreise.

  • Der Austausch darf nicht allein der Erholung und Touristik dienen.

  • Die Begegnung muss außerschulisch erfolgen.

  • Die Jugendlichen sollen an Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Projekts mitwirken.

  • Neben dem musikalischen Programm muss darauf geachtet werden, dass die persönliche Begegnung und echtes Interesse aneinander im Vordergrund stehen.

  • Es können bilaterale, trilaterale und multilaterale Begegnungen gefördert werden.

  • Wenn eure Begegnung durch den KJP gefördert wird, seid ihr dazu verpflichtet, die Förderung z.B. durch Verwendung des BMFSFJ-Logos in Drucksachen zu erwähnen.

  • Die tatsächlichen TeilnehmerInnen müssen anhand von Teilnahmelisten mit eigenhändigen Unterschriften der TeilnehmerInnen nachgewiesen werden.

Zuschüsse können für die Programmkosten oder für Reisekosten gewährt werden. Die Förderung ist nur eine Teilfinanzierung mit Festbeträgen. Der Zuschuss deckt nicht die gesamten Begegnungskosten ab.

Jugendbegegnungen

In Deutschland

Im Partnerland

Reisekosten

Europaweit: 0,12 €/km
Weltweit: 0,08 €/km

Programmkosten

Jugendbegegnung: 24 €/Tag

Vor- oder Nachbereitung

30€/Person
maximal 300 €/Gruppe

SprachmittlerInnen

305 €/Tag

 

Begegnungen in Deutschland

Für alle TeilnehmerInnen, BetreuerInnen und SprachmittlerInnen (aus Deutschland und dem Ausland) werden die Fördersätze pro Tag und pro Person berechnet.

Unter Programmkosten sind alle Kosten, die in Verbindung mit dem Programm stehen gemeint. Das können Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, Versicherung, Honorare, Miete, Material etc. sein.

 

Begegnungen im Ausland

Für die Berechnung des Reisekostenzuschusses gilt die einfache Streckenentfernung innerhalb Europas (Google Maps) und die Luftlinienberechnung (luftlinie.org) für Begegnungen weltweit. Gerechnet wird die Wegstrecke vom Abfahrtsort bis zum Begegnungsort. Dieser Zuschuss kann nur TeilnehmerInnen aus Deutschland gewährt werden. Es werden keine Aufenthaltskosten finanziert.

  • Touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen
  • Festivals, Konzert- oder Rundreisen
  • Alkohol und Zigaretten
  • Investitionsausgaben
  • Trinkgelder
  • Geschenke
  • Taxikosten
  • Blumen

Das BMFSFJ fördert auch Kleinaktivitäten oder innovative Begegnungen im digitalen oder hybriden Format, die den Austausch zwischen Jugendlichen und Fachkräften auch während der Corona-Krise ermöglichen und mithilfe von Online-Tools interkulturelle und sprachliche Lernsituationen schaffen:

  • Digitale Austauschprojekte
  • Kleinaktivitäten mit bis zu 1.000 €
  • Medienaktivitäten mit bis zu 3.000 €
  • Sonstige Aktivitäten

 

Antrag:

Anmeldeformular (Download)
Antrag auf Förderung (Download)

Vorläufigen Kosten- und Finanzierungsplan (Download)
Formlose Projektskizze

Verwendungsnachweis:

Sachbericht (Download)
Kosten- und Finanzierungsplan
(Download)

Dokumentation-Vergabe (Download)

Teilnehmendenliste (Download)

Belegliste (Download)
Muster Honorarvertrag (Download)
Muster Programmvorlage (Download)

Bitte sendet uns den Antrag und Verwendungsnachweis sowohl in elektronischer Form, als auch im Original per Post!

Das BMFSFJ und wir als Zentralstelle freuen uns, wenn Ihr uns mit eurem Verwendungsnachweis auch Konzertprogramme, Berichte von TeilnehmerInnen oder aus der Presse, Fotos o.ä. weiterleitet. Wir sind immer an euren guten Erfahrungen interessiert, die anderen Chören auch als Anregung dienen können.

Allgemeines:

Förderrichtlinien KJP
Logo des BMFSFJ

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